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Kostenlos · Ergebnis sofort · keine Kreditkarte

Ist Ihr Unternehmen NIS2-pflichtig?

Zwei Minuten, vier Angaben – danach wissen Sie, ob Sie betroffen sind, als was Sie eingestuft werden und welche Pflichten in welcher Reihenfolge auf Sie zukommen.

Noch 3 Tage bis zum Ende der BSI-Nachfrist.

Die Registrierung beim BSI muss bis zum 31. Juli 2026 erfolgt sein. Bei unterlassener Registrierung drohen Bußgelder bis 500.000 €. Die Umsetzung ist staatlich förderfähig; Antrag und Unterlagen bereiten wir vor.

Ergebnis
sofort
Einstufung direkt auf dieser Seite, ohne Verkaufsgespräch
Maßnahmenplan
mit Quellen
jede Empfehlung mit Fundstelle aus der Richtlinie
Bescheinigung
prüfbar
Readiness-Nachweis mit öffentlich verifizierbarem Code
Betrieb
Deutschland
Hosting und KI-Verarbeitung, kein US-Dienst im Funnel

Keine Kundenlogos, keine Bewertungen, keine Nutzerzahlen – wir zeigen nur, was Sie nachprüfen können. Der Betreiber steht mit Namen und Anschrift im Impressum.

Schritt 1 · ohne Eingabe von Daten

Was Angreifer und Prüfer heute über Ihre Domain sehen

E-Mail-Schutz, Verschlüsselung, Konfiguration – in Sekunden gemessen. Kein Login, keine Installation, keine Eingabe persönlicher Daten.

Schritt 2 · vier Pflichtangaben

Betroffenheit prüfen

Genauer einstufen lassen (optional): Umsatz und Bilanzsumme

Beides zusammen erlaubt die genaue Einstufung nach § 28 BSIG (besonders wichtige bzw. wichtige Einrichtung). Ohne die Angaben schätzen wir anhand der Mitarbeiterzahl.

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass SyncIT Sie zu Ihrem Ergebnis kontaktieren darf. Keine Weitergabe an Dritte. Das Ergebnis ist eine automatisierte Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung.

Was danach passiert

  1. 01EinstufungSie sehen sofort, ob und als was Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt – mit Begründung nach § 28 BSIG.
  2. 02MaßnahmenplanWenige Minuten später liegt der priorisierte Plan in Ihrem Postfach, belegt mit Quellen.
  3. 03Ihre EntscheidungSelbst umsetzen mit der Plattform ab 49 €/Monat – oder umsetzen lassen. Beides ohne Vertragsbindung im ersten Schritt.

Angrenzende Pflicht

Sie stellen Produkte mit digitalen Elementen her – Maschinen, Geräte, Software? Dann betrifft Sie ab 11. September 2026 zusätzlich der Cyber Resilience Act mit eigenen Meldepflichten, unabhängig von NIS2.

CRA in drei Minuten verstehen