NIS2-Pflichten: Diese Maßnahmen verlangt die Richtlinie

Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert einen verbindlichen Mindestkatalog an Risikomanagement-Maßnahmen. Er gilt für wesentliche wie wichtige Einrichtungen gleichermaßen – ob Ihr Unternehmen dazugehört, klärt unser kostenloser Betroffenheits-Check.

Die 10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21

  1. 1.Risikoanalyse & Sicherheitskonzepte

    Risiken systematisch erfassen, bewerten und Maßnahmen ableiten – dokumentiert.

  2. 2.Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

    Incident-Response-Plan mit Zuständigkeiten und Meldewegen (siehe Meldefristen).

  3. 3.Business Continuity & Backup

    Backup-Management, Notfallwiederherstellung, Krisenmanagement – regelmäßig getestet.

  4. 4.Sicherheit der Lieferkette

    Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Zulieferer stellen und prüfen.

  5. 5.Sichere Beschaffung & Entwicklung

    Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen berücksichtigen.

  6. 6.Wirksamkeitsbewertung

    Regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken (Audits, Tests).

  7. 7.Cyberhygiene & Schulungen

    Grundregeln (Updates, Passwörter) und Security-Awareness für alle Mitarbeitenden.

  8. 8.Kryptografie & Verschlüsselung

    Konzepte für den Einsatz von Verschlüsselung, wo angemessen.

  9. 9.Personalsicherheit & Zugriffskontrolle

    Berechtigungskonzepte, Asset-Management, Zugriffe nach Need-to-know.

  10. 10.MFA & sichere Kommunikation

    Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Sprach-/Text-/Notfallkommunikation.

Dazu kommen: Meldepflichten und Governance

Neben den technischen Maßnahmen verlangt NIS2 die Einhaltung der Meldefristen (24 h / 72 h / 1 Monat) sowie die persönliche Billigung und Überwachung durch die Geschäftsleitung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10 Mio. € und persönliche Haftung.

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