NIS2-Pflichten: Diese Maßnahmen verlangt die Richtlinie
Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert einen verbindlichen Mindestkatalog an Risikomanagement-Maßnahmen. Er gilt für wesentliche wie wichtige Einrichtungen gleichermaßen – ob Ihr Unternehmen dazugehört, klärt unser kostenloser Betroffenheits-Check.
Die 10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21
1.Risikoanalyse & Sicherheitskonzepte
Risiken systematisch erfassen, bewerten und Maßnahmen ableiten – dokumentiert.
2.Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Incident-Response-Plan mit Zuständigkeiten und Meldewegen (siehe Meldefristen).
3.Business Continuity & Backup
Backup-Management, Notfallwiederherstellung, Krisenmanagement – regelmäßig getestet.
4.Sicherheit der Lieferkette
Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Zulieferer stellen und prüfen.
5.Sichere Beschaffung & Entwicklung
Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen berücksichtigen.
6.Wirksamkeitsbewertung
Regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken (Audits, Tests).
7.Cyberhygiene & Schulungen
Grundregeln (Updates, Passwörter) und Security-Awareness für alle Mitarbeitenden.
8.Kryptografie & Verschlüsselung
Konzepte für den Einsatz von Verschlüsselung, wo angemessen.
9.Personalsicherheit & Zugriffskontrolle
Berechtigungskonzepte, Asset-Management, Zugriffe nach Need-to-know.
10.MFA & sichere Kommunikation
Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Sprach-/Text-/Notfallkommunikation.
Dazu kommen: Meldepflichten und Governance
Neben den technischen Maßnahmen verlangt NIS2 die Einhaltung der Meldefristen (24 h / 72 h / 1 Monat) sowie die persönliche Billigung und Überwachung durch die Geschäftsleitung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10 Mio. € und persönliche Haftung.
Pragmatisch starten statt perfekt planen
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