NIS2-Bußgelder: Womit Unternehmen rechnen müssen

NIS2 ist keine Empfehlung, sondern verbindliches Recht mit DSGVO-ähnlichen Sanktionen. Die Höhe richtet sich danach, ob Ihr Unternehmen als „wesentliche" oder „wichtige" Einrichtung eingestuft ist – das hängt von Sektor und Unternehmensgröße ab (prüfbar in 2 Minuten mit unserem Gratis-Check).

Bußgeldrahmen nach Kategorie

Wesentliche Einrichtungen

bis 10 Mio. €

oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist

Wichtige Einrichtungen

bis 7 Mio. €

oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist

Persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung

Neu und oft unterschätzt: Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen selbst billigen und überwachen und kann für Verstöße persönlich verantwortlich gemacht werden. Schulungspflicht für die Leitungsebene inklusive. „Das macht unsere IT-Abteilung" entlastet nicht mehr.

Weitere Durchsetzungsmittel

Neben Geldbußen können Aufsichtsbehörden verbindliche Anweisungen erteilen, Audits anordnen und bei wesentlichen Einrichtungen im Extremfall sogar Zulassungen aussetzen oder Leitungspersonen vorübergehend untersagen, Leitungsaufgaben wahrzunehmen.

Der günstigste Weg: rechtzeitig umsetzen

Die geforderten Maßnahmen (Übersicht hier) sind für KMU gut erreichbar – strukturiert umgesetzt kosten sie einen Bruchteil des kleinsten Bußgelds. Wichtig sind dokumentierte Prozesse und eingehaltene Meldefristen.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Kostenloser 2-Minuten-Check mit rechtlicher Einstufung und KI-Maßnahmenplan – ohne Anmeldung.

Jetzt kostenlos prüfen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. · Impressum · Datenschutz